Überspannungsschaden?

– Netzbetreiber haftet –

Die Verbandszeitung des Fachverbands Elektro- und Informationstechnische Handwerke NRW klärt in seiner Ausabe 04/2014 auf:

Elektrizität ist ein Produkt, welches der Netzbetreiber durch die Transformation in Niederspannung als Hersteller in Verkehr bringt. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in seinem Urteil vom 25.02.2014.

Als Konsequenz sieht der BGH das Produkthaftungsgesetz anwendbar und verurteilte einen Netzbetreiber, weil sein Produkt mangelhaft war. Durch Spannungsspitzen waren Schäden an Elektrogeräten des Klägers verursacht worden.

Anstatt dem Kunden im Falle eines Überspannungsschadens nun wie bisher nur sagen zu können „Pech gehabt“, kann dieses Urteil nun dazu genutzt werden, dem Kunden einen anderen Ansprechpartner für die Erstattung der Überspannungsschäden zu präsentieren.

Rückfragen hierzu beantwortet Ass. jur. Ingo Strauß, Rechtsberater des FEH NRW

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